Nachrichten aus Deutschland Montag, 07.07.2025, 07:52
Willkommen Gast | RSS
Hauptseite | Artikelverzeichnis | Registrieren | Login
Menü
Einloggen
Kategorien der Rubrik
Meine Artikel [202]
Suche
Statistik

Insgesamt online: 1
Gäste: 1
Benutzer: 0
Hauptseite » Artikel » Meine Artikel

Asylanträge: EU verschärft Visa-Bedingungen für Balkan-Länder
Reisen in die EU soll für Bürger aus den Balkan-Staaten schwieriger werden. Nach Informationen aus EU-Kreisen, die „Welt Online“ vorliegen, wird die EU-Kommission vorschlagen, eine Schutzklausel für die bisher geltende Visa-Freiheit einzusetzen. Damit können die EU-Staaten die visafreie Einreise in ihr Land jederzeit unter bestimmten Bedingungen und zeitlich beschränkt widerrufen.
Bürger aus Albanien und Bosnien-Herzegowina können seit Ende 2010 ohne Genehmigung in die EU einreisen. Serbien und Montenegro bekamen bereits Ende 2009 Visa-Erleichterung. Die Einreise gilt nur für 90 Tage und bedeutet nicht, dass die Besucher Asyl beantragen oder Arbeit suchen dürfen.
Hintergrund für den Schritt der EU-Kommission sind Beschwerden aus mehreren Mitgliedsländern, darunter Deutschland und Belgien. Seit der Visa-Freigabe waren allein aus Serbien rund 17.000 Bürger Richtung Westen gereist und hatten dort Asyl beantragt.
In Deutschland stiegen serbische Asylanträge sprunghaft an; nach Afghanistan und Irak kommen mittlerweile die meisten Asylsuchenden aus dem Balkanstaat. Das EU-Parlament muss dem Vorgehen der EU-Kommission noch zustimmen.
Bereits bei der Einführung der Visa-Erleichterungen für Bürger der Balkan-Staaten hatten die EU-Innenminister gewarnt, dass die gerade beschlossene visafreie Einreise sofort wieder gestoppt werden könne, falls Albaner oder Bosnier massenweise Asylanträge in der EU stellen sollten. "Wir müssen alles tun, damit es keinen Missbrauch gibt", sagte der belgische Staatssekretär für Einwanderung, Melchior Wathelet, als damaliger EU-Ratsvorsitzender zur Grenzöffnung "auf Bewährung".
1) Das luxemburgische Moseldorf Schengen ist zum Synonym für ein Europa ohne Grenzkontrollen geworden.
2) In Schengen unterzeichneten 1985 Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten ein Abkommen, das die Schlagbäume zwischen den Ländern abschaffte. Gleichzeitig verpflichteten sich die Länder, ihre Außengrenzen besser zu schützen.
3) Bis heute ist die Schengen-Zone auf 25 teilnehmende Staaten angewachsen: 22 von 27 EU-Ländern (ausgenommen Großbritannien, Irland, Zypern, Bulgarien und Rumänien) sowie zusätzlich Norwegen, Island und die Schweiz.
4) An den Grenzen zwischen Schengen-Staaten werden Reisende nur noch in Stichproben oder bei besonderen Ereignissen, zum Beispiel vor großen Sportveranstaltungen, kontrolliert. Wer dabei mit korrekten Papieren unterwegs ist, wird durchgelassen.
5) Nicht nur EU-Bürger genießen seit Schengen eine nie gekannte Reisefreiheit. Auch Menschen aus Drittstaaten mit einem gültigen Schengenvisum profitieren vom Abkommen. Läuft das Visum ab, muss der Inhaber aber aus der Schengenzone ausreisen.
6) Bei besonderen Anlässen kann das Schengen-Abkommen außer Kraft gesetzt werden: So wurde 2006 vielen ausländischen Hooligans die Anreise zur Fußball-WM verwehrt.
7) Die Schengen-Staaten gehen gemeinsam gegen illegale Einwanderung vor und stellen einheitliche Visa für Besucher aus Drittstaaten aus.
8) Im Kampf gegen die internationale Kriminalität nutzen die Länder ein gemeinsames elektronisches Fahndungssystem.
9) Im Schengen-Raum wohnen heute mehr als 400 Millionen Menschen.
10) Die Landgrenzen sind insgesamt mehr als 7700 Kilometer lang, die Seegrenzen knapp 42 700 Kilometer.
Zugleich wurden damals auch "Notfall-Konsultationen" vereinbart, damit die EU "auf Schwierigkeiten reagieren kann, die durch den Zustrom von Personen aus dem westlichen Balkan entstehen können". Die Kommission hatte sich die Möglichkeit offengehalten, "nötigenfalls die Aussetzung des visafreien Reiseverkehrs vorschlagen".
Die Wiedereinführung der Visapflicht ist nach EU-Recht immer möglich, wurde aber im Beschluss über den Visaverzicht erstmals gemeinsam mit den "Notfall-Konsultationen" ausdrücklich erwähnt.
Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: sorvynosov (24.05.2011) W
Aufrufe: 513 | Rating: 0.0/0
Kommentare insgesamt: 0
Vorname *:
Email *:
Code *:
Copyright MyCorp © 2025
Homepage kostenlos anmelden mit uCoz