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Energieversorgung: Schweizer AKW laufen trotz Sicherheitsmängeln
Bei einer Sicherheitsüberprüfung der fünf Schweizer Atomreaktoren sind nach Angaben der Aufsichtsbehörde Schwachstellen bei der Lagerung von Brennstäben zutage getreten. „Eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung besteht aber nicht, weshalb auch keines der Schweizer Kernkraftwerke kurzfristig außer Betrieb genommen werden muss“, teilte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat mit.
Bis Mitte Juni will die Bundesregierung die Zukunft der Atomkraftwerke in Deutschland klären und Eckpunkte für einen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien festlegen.
Nach dem Erdbeben und dem Tsunami am 11. März in Japan sah sich die Regierung wegen des GAU im AKW Fukushima zu einer Kehrtwende gezwungen.
WAS BISHER GESCHAH:
12. März: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigt Sicherheitschecks für die 17 deutschen AKW an.
14. März: Merkel will die längeren Laufzeiten für die deutschen AKW für drei Monate aussetzen.
15. März: Nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder mit Atomstandorten kündigt Merkel plötzlich an, dass die sieben vor 1980 gebauten AKW bis 15. Juni abgeschaltet werden.
22. März: Die Regierung beauftragt mit der Klärung technischer Fragen die Reaktorsicherheitskommission (RSK). Eine Kommission ...
... unter Führung des früheren Umweltministers Klaus Töpfer und des Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Matthias Kleiner, soll klären, welches Risiko für die Gesellschaft ethisch vertretbar ist.
27. März: Grün-Rot erreicht in Baden-Württemberg auch wegen der Atom-Debatte eine Mehrheit. In Rheinland-Pfalz legen die Grünen ebenfalls deutlich zu.
31. März: Die RSK stellt ein umfangreiches AKW-Prüfprogramm vor.
1. April: RWE reicht beim Verwaltungsgerichtshof Kassel Klage gegen die vorübergehende Abschaltung des AKW Biblis A in Hessen ein.
8. April: RWE, Eon, Vattenfall und EnBW kündigen an, dass sie die Millionen-Zahlungen in den Fonds zum Ausbau der erneuerbaren Energien einstellen, da diese an die Laufzeitverlängerung gekoppelt seien.
15. April: Gespräch von Merkel mit allen Ministerpräsidenten zur Energiewende. Unklar ist, wie die Milliardenkosten zu stemmen sind.
WIE ES NUN WEITERGEHT:
Etwa 16. Mai: Abschlussbericht der Reaktorsicherheitskommission.
27./28. Mai: Abschlussbericht der Ethik-Kommission.
Bis 15. Juni: Abhängig von möglichen AKW-Stilllegungen soll es eine Anpassung des Atomvertrags mit den Energieunternehmen geben, der die Höhe der Atomsteuer und der Zahlungen in den Ökofonds regelt.
7. oder 15. Juni: Das Kabinett will gegebenenfalls den Entwurf eines geänderten Atomgesetzes mit neuen Laufzeiten beschließen. (Quelle:dpa)
Die Betreiber müssen demnach bis zum 31. August darlegen, wie sie die Mängel beheben. Die Energiefirmen BKW und Axpo kündigten an, die verschärften Vorschriften erfüllen zu können. Der Mitteilung zufolge gibt es etwa in dem nur wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernten AKW Beznau Schwachstellen in dem Gebäude, wo Brennelemente gelagert werden.
Die Kühlung der Becken sei nicht genügend vor Erdbeben und Überflutungen geschützt. „Die Notfallmaßnahmen zur Wiederherstellung der Kühlung nach Erdbeben oder Überflutung sind unvollständig“, hieß es.
Im Kraftwerk Mühleberg in der Nähe der Hauptstadt Bern gibt es der Mitteilung zufolge im Notsystem keine Alternative zur Kühlung mit Flusswasser. Die Kühlung von Brennelementebecken ist zudem nicht genügend geschützt, wie die Behörde mitteilte.
Nach der Atomkatastrophe im japanischen Kraftwerk Fukushima I überprüfen Schweizer Behörden wie in Deutschland die Sicherheit der Meiler. Die Bundesrepublik schaltete sogar die sieben ältesten Kraftwerke als Sofortmaßnahme vorübergehend ab. In der Schweiz wird nach offiziellen Angaben etwa zehn Prozent der Energie aus Atomkraft gewonnen.
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Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: sorvynosov (06.05.2011) W
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